Fritz Bauer und „Achtundsechzig"

Buchbesprechung* von Bundesministerin a.D. RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin

„Seine klare Haltung zu Grundsatzfragen von Demokratie, zu Recht und Unrecht, zur Unabhängigkeit der Justiz und der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers in der Demokratie, sein Mut, vor Auseinandersetzungen nicht zurück zu weichen, trotz der bekannt persönlichen vergifteten Kritik an ihm, das verband ihn mit vielen Studierenden."

Fritz Bauer und „Achtundsechzig“, Positionen zu den Umbrüchen in Justiz, Politik und Gesellschaft.
Hgg. von Katharina Rauschenberger und Sybille Steinbacher. Reihe: Studien zur Geschichte
und Wirkung des Holocaust; Bd. 3, Wallstein Verlag 2020, 278 S. geb., ISBN 978-3-8353-3845-6.

I.

Vorneweg meine Gesamtempfehlung: Es lohnt, die Beiträge dieses Sammelbands zu lesen.
Das Buch ist in der Reihe des Fritz Bauer Instituts „Geschichte und Wirkung des Holocaust“ erschienen. Obwohl mancher aktive 1968er oder – was ja durchaus einer heutigen Strömung entspricht – mancher aktive Gegner der Umbrüche jener Jahre das aufgrund des Titels erwartet haben dürfte, enthält es keine Studie, Gesamtdarstellung oder Analyse der Haltung Fritz Bauers zu den Anliegen und Akteuren jener für Deutschland prägenden Zeit. Es ist vielmehr ein Sammelband zu ausgewählten Einzelfragen; die Kombination von Fritz Bauer und 1968 im Titel ist wohl eher Marketing-Gesichtspunkten geschuldet.
Der Sammelband stellt Beiträge zusammen, die auf einer Tagung in der Frankfurter Universität am 2. und 3. Juli 2018 gehalten worden sind. Die beiden Herausgeberinnen des Sammelbandes, eine renommierte Geschichtsprofessorin der Frankfurter Universität und eine engagierte Mitarbeiterin des Fritz Bauer Instituts haben die Beiträge ausgewählt. Ihre Auswahl kann auf diese Weise allerdings weder den Gesamtbereich der 68er-Themen, Auseinandersetzungen und Aktivitäten abbilden, noch gar dem Anspruch gerecht werden, die bekanntlich außerordentlich breite und vielfältige publizistische Aktivität Fritz Bauers zu erfassen oder ihren Einfluss auf die damaligen Umbruchzeiten dazulegen. Das wird wohl weiteren Studien vorbehalten bleiben; dennoch lohnt es, wie schon erwähnt, den Sammelband zur Hand zu nehmen.

Zunächst ist wohl die Frage von Interesse, warum welche Themen und Autoren für die Tagung – und dann den Tagungsband – ausgewählt wurden. Wie so häufig in Sammelbänden beantwortet sich diese Frage einerseits nach den persönlichen Vorstellungen der Tagungsveranstalter und der Herausgeberinnen, die zusätzliche Beiträge aufgenommen haben, nachdem, so wird im Nachwort der Herausgeberinnen vermerkt, nicht alle Referentinnen ihre Tagungsbeiträge für den Sammelband überarbeitet zur Verfügung gestellt hatten.
In ihrem Vorwort und im Nachwort unternehmen die Herausgeberinnen den Versuch einer Übersicht über die Haltung Bauers zu den ihnen wichtig erscheinenden 68er-Themen; das gelingt nur eingeschränkt: So fällt ins Auge, dass sie die Haltung Bauers, die Art seines Umgangs und seine Diskussionen mit Studierenden der 68er Generation im Wesentlichen aus der – zweifellos interessanten und natürlich medial bekannten – HR 3 Sendung „Heute Abend Kellerklub“ (S. 12) ableiten. Diese Sendung ist ein wichtiges Zeitdokument und außerordentlich sehenswert, kein Zweifel daran. Aber klar ist auch, dass diese Aufzeichnung nur einen einzelnen Eindruck vermitteln kann. Es gab eine Menge weiterer Diskussionen zwischen Studierenden und Fritz Bauer, die durchaus lebhafter und etwas weniger TV-orientiert stylisch waren als die in jener Fernsehsendung. So erinnere ich beispielsweise ein Zusammentreffen Fritz Bauers mit der Hochschulgruppe der Humanistischen Union an der Freien Universität Berlin, in der es – bei aller Hochachtung vor dem Titan und Vorbild Fritz Bauer – unter Beteiligung Bauers sehr lebhaft zuging: Wir diskutierten stundenlang Fragen des Widerstandsrechts, der Notstandsverfassung, natürlich auch die Auseinandersetzungen um die „ungesühnte Nazijustiz“, also die Strecker-Ausstellung, und um den geplanten Auschwitz-Prozess. Auch die schändliche Behandlung Fritz Bauers durch große Teile des Justiz-Establishments, das sich an jenem Abend darin zeigte, dass keiner der eingeladenen Jura-Professoren oder Justizangehörigen an unserer Veranstaltung teilnahm. Solche Runden hat es auch an anderen Universitäten gegeben – wahrscheinlich waren sie den Herausgeberinnen weder bekannt noch zugänglich.

Auffällig bei der Auswahl der Beiträge ist auch deren starke Fokussierung auf Frankfurt, die dortigen Ereignisse und die Frankfurter Schule. Für eine Tagung, die in der Universität Frankfurt stattfindet, ist das selbstverständlich legitim und gut begründbar, zumal dort in der Tat wichtige Schwerpunkte der 68er-Umbruchzeit zu verzeichnen sind. Bedauerlich ist jedoch, dass die Herausgeberinnen die Akteure und die Diskussionen jener Jahre, die schwerpunktmäßig an anderen Orten stattfanden, also etwa in Berlin oder auch Hamburg, kaum einbeziehen. Fritz Bauer und seiner Haltung wird das nicht gerecht, seinem publizistischen Werk auch nicht. Ich halte auch wenig von der Andeutung der Herausgeberinnen in ihrem Vorwort, das öffentliche Wirken Bauers sei an den Interessen der 68er-Jugend vorbeigegangen. Ob das aus einigen Dokumenten so herausgelesen werden kann, die den Herausgeberinnen zur Verfügung standen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Diskussionen mit Fritz Bauer, an denen ich beteiligt war und viele seiner Artikel stützen diese Angabe jedoch in keiner Weise. Viele seiner Themen wurden in der 68er-Generation heiß diskutiert – gerade auch von Studierenden an Jura-Fakultäten. Richtig, aber keineswegs ein Spezifikum der Haltung Fritz Bauers, ist indes die Beobachtung der Herausgeberinnen, dass der vorhandene Altersunterschied zwischen der Großvatergeneration und den damals Studierenden und die ganz unterschiedliche Lebenserfahrung des „Großvaters“ Fritz Bauer, des Intellektuellen und des Flüchtlings vor den Nazis sich in einer gewissen Gelassenheit in der Beurteilung mancher die Enkelgeneration aufwühlenden politischen Ereignisse bemerkbar machte. Seine klare Haltung zu Grundsatzfragen von Demokratie, zu Recht und Unrecht, zur Unabhängigkeit der Justiz und der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers in der Demokratie, sein Mut, vor Auseinandersetzungen nicht zurück zu weichen, trotz der bekannt persönlichen vergifteten Kritik an ihm, das verband ihn mit vielen Studierenden. Trotz Ächtung und Anfeindung durch viele Angehörige der damals noch außerordentlich in das NS-Unrecht verstrickten Justiz und auch durch weite Bereiche der Politik hat er seine Kritik immer wieder laut und deutlich geäußert – das hat uns damals Studierende sehr berührt und außerordentlich beeindruckt. Da war kein bisschen inhaltliche, intellektuelle oder Generationen bedingte Distanz zu spüren.

Schade auch, dass der wohl auf der Tagung in der Frankfurter Universität noch vertretene Themenkomplex des Widerstandsrechts und der Widerstandspflicht im Sammelband nicht ausführlicher auftaucht. Gerade diese Fragen haben Bauer seit seinem brillanten Plädoyer im Remer-Prozess bis an sein Lebensende immer wieder beschäftigt. Und das Widerstandsrecht – nicht nur bezogen auf den Staatsterror während der Naziherrschaft in Deutschland, sondern auch die aus dem Widerstandsrecht in einer rechtsstaatlichen Demokratie folgenden Grenzen und Pflichten für jeden Einzelnen – haben viele Diskussionen und Auseinandersetzungen damals bestimmt und viele der damaligen Akteure geprägt. Übrigens nicht allein im deutschen Kontext, also etwa in den Auseinandersetzungen um die Notstandsverfassung; sie spielten vielmehr auch in den Massendemonstrationen gegen den Vietnamkrieg eine wichtige Rolle.

II.

Jetzt zu einigen der wegen ihrer Vielfalt lesenswerten Einzelbeiträge in dem Sammelband, deren Qualität durch die unterstützende Arbeit von Prof. Michael Stolleis zusätzlich unterstrichen wird.
Die meisten konzentrieren sich – und das ist verständlich wegen der Ursprungstagung – auf die NS-Prozesse und den Kampf darum, auf den schändlichen Umgang der Nachkriegsjustiz mit der Nazizeit und der Nazijustiz, um Fragen zu Aufbau, Organisation und insbesondere auch um Demokratisierung der Justiz im demokratischen Rechtsstaat. Das alles waren zweifellos auch Schwerpunkte Fritz Bauers.

Wohl nur Wenige aus der 68er-Generation blieben von den Ereignissen, Demonstrationen, gesellschaftlichen Umbrüchen und Veränderungen in ihrer jeweiligen Universität völlig unberührt. Leser, die jene Zeit aktiv miterlebt, ja einiges mitgestaltet haben, werden beim Lesen der einzelnen Beiträge immer auch die eigenen Erfahrungen erinnern und die Beiträge daran spiegeln. Ich selbst war in den Jahren vor 1968 als Studierendenvertreterin im ASTA der Jura-Fakultät oder auch im studentischen Konvent der Freien Universität aktiv und stand während meines Vorsitzes der Humanistischen Studentenunion der FU auch mit Fritz Bauer in Verbindung. Er gehörte, wie Richard Schmid, der OLG-Präsident in Stuttgart, zu den wenigen Vorbildern von uns aktiven Jurastudierenden. Unter dem Eindruck dieser Erfahrungen, aber auch meiner späteren Arbeit in der sozialdemokratischen Justizpolitik auf Bundesebene hat mich der Beitrag von Alexandra Kemmerer, „Praktiker des Wortes. Fritz Bauer und die Kritische Justiz“ ebenso interessiert, wie der Beitrag der FU-Professorin Kirstin Drenkhahn über Fritz Bauers Überlegungen zu den Diskussionen über die Strafrechts- und Strafprozessrechtsreform und der von Kristina Meyer über Fritz Bauer und „seine“ SPD im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung jener Jahre um die „ungesühnte Nazijustiz“.

Alexandra Kemmerer schildert in spannender Weise die nach den erstarrten Anfangsjahren der Bundesrepublik aufbrechende kritische Diskussion über Recht und Unrecht, über Gerichte, Richter und Rechtsprechung und die Erfordernisse der Justiz im demokratischen Rechtsstaat und über die Auseinandersetzung mit der Verstrickung der Justiz in den NS-Staatsterror. Ihre Informationen über die Entstehung der Meinungspluralität im Bereich der juristischen Fachzeitschriften, wo neben den konservativ ausgerichteten in jenen Jahren endlich auch kritische Fachzeitschriften wie die Kritische Justiz oder auch Recht und Politik ihr Publikum fanden und einen neuen Wind in die juristische Diskussion brachten, sind auch aus heutiger Sicht interessant: Man erfährt eine Menge an heute kaum mehr Präsentem, wann und wie es zu der Gründung etwa der Kritischen Justiz kam, wer wo mitmischte und wer kritisierte, welche Professoren und Verlage plötzlich interessiert waren, konkurrierten und später wieder absprangen.
Fritz Bauer hat an vielen Gründungen in vielfältiger Weise mitgewirkt. Allerdings hat er sich aufgrund seines Amtes als Generalstaatsanwalt in Hessen und der giftigen politischen Kritik an seiner Haltung, aber auch aufgrund der ständig zunehmenden außerordentlich verletzenden persönlichen Angriffe, sowie der Ächtung durch große Teile des juristischen Establishments und konservative Hoffnungsträger wie Helmut Kohl taktisch zurückgehalten. Das alles nachzulesen lohnt.

Spannend ist auch der Beitrag der Berliner Kriminologie-Professorin Kirstin Drenkhahn, „Gesellschaft und Strafe. Bauer, die Sittlichkeit und die Kriminologie“ (S. 143-165), die nicht nur die Grundzüge der gegenwärtigen Punishment & Society-Forschung gut lesbar darlegt, sondern auch Bauers ständige Versuche zur Veränderung des in der ersten Zeit der Bundesrepublik geltenden und praktizierten tradierten Vergeltungsstraf - und Strafvollzugsrechts. Bauer forderte unermüdlich und immer wieder, die Erfahrungen und Erkenntnisse der Kriminologie und das Strafziel der Resozialisierung stärker zu berücksichtigen. Von seinen ersten Beiträgen in den 1940er Jahren bis kurz vor seinem Tod begründete er beides immer wieder, dem Zeitgeist und allen politischen Widerständen zum Trotz.
Die Verbindung zu heute vertretenen, aber keineswegs vollständig verwirklichten Strafrechtszielen fällt ins Auge. Kirstin Drenkhahns Beitrag zeigt auch auf, wie gut es der deutschen Strafrechtspolitik getan hätte, wenn Bauers Überlegungen schon damals zu verbindlichen Maßstäben geworden wären. Leider aber ist es den Konservativen aller Couleur in Politik und Justiz in jenen Jahren wieder gelungen, die Berufung von Fritz Bauer in die Reformkommissionen des Straf- und Strafvollzugsrecht zu verhindern.
Fritz Bauer war überzeugter Sozialdemokrat; als Generalstaatsanwalt in Hessen wurde er von Georg August Zinn unterstützt – was allerdings seinen Einfluss auf die Rechtspolitik der SPD lange Zeit hindurch längst nicht so stärkte, wie wir sozialdemokratisch orientierten Studierenden es uns gewünscht hätten. Fritz Bauer war mit Adolf Arndt, dem damals einflussreichsten Rechtspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion auch persönlich befreundet. Er hielt Vorträge auf rechtspolitischen Tagungen von ASJ und SPD, beriet die Bundestagsfraktion mehrfach und veröffentlichte auch in der von ihm mit herausgegebenen „Neuen Gesellschaft“ zahlreiche lesenswerte Artikel, meist allerdings ohne große Auswirkungen auf die praktizierte Politik der SPD-Spitze.

Kristina Meyer, heute Mitarbeiterin der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, behandelt in ihrem Beitrag „An der Schwelle zur offenen gesellschaftlichen Debatte. Fritz Bauer, die SPD und die ‚Ungesühnte Nazijustiz‘“ (S. 213-233) das bedauerlich schwierige Verhältnis zwischen beiden. Sie hatte sich schon in ihrer Dissertation „Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945–1974” mit der Rolle von Fritz Bauer und seinen Einflussmöglichkeiten auf die SPD-Politik auseinandergesetzt. Ihr Beitrag macht eindringlich klar, wie unbeweglich die SPD-Spitze zu Anfang der 1960er-Jahre in die Zwangsjacke des Kalten Krieges eingebunden war: Reinhard Streckers Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“, die viele in meiner Generation zutiefst aufrüttelte und auch die Verfolgung vieler Sozialdemokraten thematisierte, wurde allen Fakten zum Trotz vom SPD-Präsidium „als ein von Ost-Berlin initiiertes, gesteuertes und finanziertes Projekt“ abgelehnt. Richtig ist, dass die Informationen meist auf DDR-Materialien beruhten, begreiflich, weil die entsprechenden Urteile und Unterlagen bekanntlich in der Bundesrepublik nicht zu erhalten waren. Auch Adolf Arndt, selbst Verfolgter der Nazijustiz, sprach sich gegen die Ausstellung aus, obwohl er die Korrektheit der einzelnen ausgestellten Dokumente nicht anzweifeln konnte. Der damalige Generalbundesanwalt Max Güde (CDU) bestätigte die Korrektheit der Informationen ausdrücklich. Aber Adolf Arndt und die SPD-Spitze wollten die öffentliche Debatte um die Rolle der Justiz in der Nazizeit und die persönliche Verstrickung der vielen in der Bundesrepublik wieder zu Amt und Würden gekommenen Richter vermeiden. Fritz Bauer hielt genau das für unverzichtbar in einer rechtsstaatlichen Demokratie. Er forderte das auch in Artikeln in der Neuen Gesellschaft. Um die Auseinandersetzung um die Verstrickung von Justiz und Richterschaft voranzutreiben, versuchte er immer wieder, die SPD für die Beschaffung von Beweismaterial über die Nazi-Blutrichter in den osteuropäischen Ländern zu gewinnen. Hier, wie auch an anderer Stelle, standen sich Adolf Arndt und Fritz Bauer, wie Kristina Meyer aufzeigt, erkennbar als Vertreter der unterschiedlichen politischen Konzepte eines „stillen“ Engagements und einer Politik der öffentlichen gesamtgesellschaftlichen Debatte gegenüber. Die von Fritz Bauer geforderte breite öffentliche Auseinandersetzung kam auch aufgrund des Widerstands der Konservativen und der Liberalen kaum zustande. Wie wenig die Politik des „stillen Engagements“ in diesen verkrusteten Verhältnissen zu Anfang der 1960er-Jahre bewirkte, zeigen die Ergebnisse der damals mühsam durchgesetzten Änderung des Deutschen Richtergesetzes, die es belasteten Justizangehörigen ermöglichte, vorzeitig in den Ruhestand zu treten: Nur ein knappes Prozent der Betroffenen bekannten sich zu ihren Verfehlungen und schieden aus.

Fritz Bauer, so auch Kristina Meyer in ihrem Beitrag, hat das nie überwunden. Auch in „seiner“ SPD blieb er ein „Solitär“. Seine fachlichen Überlegungen, Forderungen und Vorschläge fanden erst Jahrzehnte später wirksamen Eingang in die sozialdemokratische Rechtspolitik.

III.

Also nochmals zu der Bewertung: Lohnt der vorliegende Sammelband? Auf jeden Fall. Wer allerdings mehr und Spezifischeres über Fritz Bauer, über seine Haltung und vor allem über seine Überlegungen, Forderungen und Vorschläge zu Grundsatzfragen des Rechts und der Justiz in einer rechtsstaatlichen Demokratie erfahren möchte, der sollte den vorliegenden Tagungsband als interessante Ergänzung zu dem großartigen, bei Campus erschienenen zweibändigen Werk „Fritz Bauer, Kleine Schriften“ herausgegeben von Lena Foljanty und David Jost verstehen und nutzen.

1) Lena Foljanty (Hg.) und David Johst (Hg.) im Auftrag des Fritz ­Bauer Instituts (Hg.): Fritz Bauer „Kleine Schriften" (1921-1961 Band 1, 1962-1969 Band 2), Campus Verlag 2018, ISBN 9783593508597 [Rezension in fachbuchjournal 01/2019 S. 8-14.]

RA Prof. Dr. jur. Herta Däubler-Gmelin, ehem. MdB (SPD), ehem. Bundesministerin der Justiz und stellv. Vorsitzende der SPD. Regelmäßige Vorlesungen (Völkerrecht, Europarecht, Good Governance, Menschenrechte) an Universitäten im In- und Ausland; u.a. Schirmherrin des Deutschen Schöffenverbandes, der Deutschen Hospizbewegung – DHPV. Mitglied div. High Level Expert Groups von EU und anderen internationalen Organisationen.


*Wir danken dem Fachbuchjournal für die freundliche Genehmigung zum Abdruck.
© 13. Jahrgang, Ausgabe 1/2021, ISSN 1867-5328

Fritz Bauer und „Achtundsechzig"

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